Das Oberlandesgericht in München wies eine Klage eines in Deutschland lebenden Israelis zurück.
Seine Airline stornierte einen Flug nach Sri Lanka, da der notwendige Umstieg in Kuwait nicht möglich gewesen wäre.
Die Stornierung sei, laut Spiegel, zulässig gewesen, wegen “tatsächlicher Unmöglichkeit” der Einreise eines israelischen Staatsbürger in Kuwait.