„Für die nächste Instanz brauchen Sie einen Anwalt, der gut vorbereitet in die Verhandlung geht.“
Nicht nur das Urteil für Gzuz war ein harter Schlag, auch sein Anwalt, der TV Jurist Christopher Posch musste einstecken!
Wie der Focus berichtet, teilte der Amtsrichter Johann Krieten auch mächtig gegen den Star-Anwalt aus.
In der Urteilsbegründung nannte er den Anwalt „ahnungslos“, „unvorbereitet“ und vergleichte die Verteidugung mit einer Partie Schiffeversenken: „Aber der einzige, den Sie versenkt haben, ist Ihr Mandant.“
So habe Posch keine Aktenkenntnis gehabt, habe Beweisanträge gestellt, ohne sich mit der Strafprozessordnung auseinanderzusetzen und habe Zeugen bewusst in eine Falschaussage laufen lassen.
Auch kritisierte er, dass der Rechtanwalt zugelassen hatte, das Gzuz den Presseauflauf im Gericht für seinen Instagram-Kanal filmte.
Ist die Ansprache des Richters eine Retourkutsche gegen Posch? Der hatte im Laufe des Verfahrens bereits vier erfolglose Befangenheitsanträge gestellt und sogar Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung, da dieser den Rapper im März in U-Haft steckte, als dieser nicht zum Prozeß erschien.